Neue Regeln schränken zukünftig subversive Buzz Marketing Aktivitäten in England ein. Das IPA (Institute of Practitioners of Advertising) warnt in einer gestern veröffentlichten Stellungnahme: “Ab dem 26.Mai werden verantwortungslose und unehrliche Buzz Marketing Techniken in England illegal.” Eindämmen wil die Behörde damit vor allem verdeckte Empfehlungsmarketing-Aktionen, die Online Social Networks als Plattform nutzen. Diese haben nämlich in jüngster Vergangenheit in britischen Netzwerken zugenommen.
- Zukünftig zählt es als Straftat, eine positive Markenbotschaft zu verteilen, ohne den Absender klar zu machen.
- Buzz Marketing Spezialisten und Agenturen ist es verboten, mit Konsumenten über Soziale Netzwerke oder Blogs zu kommunizieren, wenn sie den Absender nicht offen legen.
- Viral Spots dürfen von Werbetreibenden nicht mehr unter falschem Namen gepostet und geseeded werden.
IPA Direktor Marina Palmoba weiter: “Sind diese Einschränkungen generell schlecht für die Marketing Kommunikation? Meiner Ansicht nach nicht. Jeder verantwortliche Werber sollte sich sowieso von solchen Methoden distanzieren. “
Recht hat er: Denn Empfehlungsmarketing (word-of-mouth) hat nichts mit heimlicher Meinungsmache zu tun, sondern ist ehrlicher Dialog mit den Konsumenten auf Augenhöhe. Ob man das Einloggen in Networks unter falschem Namen allerdings gleich unter Strafe stellen muss, da habe ich dann doch meine Zweifel. Ich denke mal, die “Selbstreinigungskräfte des Internets” reichen da aus. Ansonsten sind wir ganz schnell bei einer Liste, was im Internet noch so alles verboten werden könnte … Und das wäre wohl das Ende des Internets, wie wir es kennen und lieben.
Übrigens ist die Veröffentlichung nicht von der International Police Association, sondern vom (British) Institute of Practitioners of Advertising. Die Website ist unter http://www.ipa.co.uk/ zu finden.
Beste Grüße
Nick
Darüber kann sich jede deutsche Buzz-Agentur freuen, bekommen sie doch nun die Zuschläge für subversives Marketing in England.
R
Uuups, Nick, da hast Du natürlich Recht. habe nur das Kürzel gelesen und sofort an die Ordnungshüter gedacht. Sorry und vielen Dank für die Richtigstellung! David
Gesetzgeber können ja nichts besser, als Gesetz zu neu erfinden. Ich halte es auch für etwas übetrieben, gleich die Paragrafenkeule zu schwingen. In Foren werden bezahlte Meinungsspmmer sehr schnell enttarnt. Und das geht dann ganz schnell nach hinten los.
Hallo, wisst ihr denn genaueres darüber? Also sagen wir mal folgendes: Die Firma, die das Viral veranlasst, hat ihren Sitz in England, jedoch wird das Viral (Video), bei youtube eingestellt. Ist das ebenfalls eine Straftat? Oder ist das dann so, dass das Verbot auf Communitys und Blogs in England bezogen ist?
Hi Pedram.
Bin kein Rechtsexperte und in der Meldung wurde der von Dir beschriebene Fall nicht angesprochen. Ich würde aber annehmen, dass relevant sein dürfte, in welchem Land das Viral unter falschem Namen geseeded wurde. Wenn dies z. B. nachweisbar über ein englisches Videoportal geschieht, dürfte dies den Straftatbestand erfüllen. Hast aber natürlich Recht: Man könnte die Meldung auch in England verbreiten, indem man das Viral irgendwo auf der Welt zum Laufen bringt.
Gruß, David